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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen

Vollzitat: Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478)

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen

Das Gesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG) vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171) wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 werden die Wörter „der Jahresrechnung“ durch die Wörter „des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses“ ersetzt.
2.
In § 9 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155)“ durch die Angabe „vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478)“ ersetzt.
3.
§ 21 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „der Jahresrechnung“ durch die Wörter „des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses“ ersetzt.
 
b)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„§ 131 SächsGemO gilt entsprechend.“
4.
In § 22 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Einnahmen“ durch das Wort „Erträge“ ersetzt.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2007 Nr. 13, S. 478
    Fsn-Nr.: 521

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. November 2007