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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 und zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes

Vollzitat: Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 und zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 9. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 897)

Artikel 2
Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes

Nach § 6 Abs. 2a des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz – SächsRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1998 (SächsGVBl. S. 346), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 170) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2b eingefügt:

„(2b) Die Wegstreckenentschädigung nach Absatz 2 Satz 1 kann zur Abgeltung der Mehraufwendungen um 3 Cent je Kilometer erhöht werden, wenn diese Fahrten überwiegend auf unbefestigten und schwer befahrbaren Wald- und Feldwegen durchzuführen sind.“

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2003 Nr. 17, S. 897
    Fsn-Nr.: 242-22A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2003