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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 782)

Artikel 2
Weitere Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung

§ 4 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1, 2, 4 und 6“ durch die Angabe „§ 3 Abs. 1, 4 und 6“ ersetzt.
b)
In Absatz 2 wird die Angabe „Zweigstelle nach § 3 Abs. 3 ist“ durch die Angabe „Zweigstellen nach § 3 Abs. 2 und 3 sind“ ersetzt.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2012 Nr. 18, S. 782
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2013