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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014

Vollzitat: Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725)

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung

Die Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 388), wird wie folgt geändert:

1.
§ 49 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
 
 
„Einweisung und Besetzung von Stellen“.
 
b)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Stellen können mit mehreren Teilzeitbediensteten besetzt werden. Daneben können bei der Besetzung von Stellen Bedienstete auf mehreren geeigneten Stellen geführt werden. Die Summe der Gehaltsanteile, die aus einer Stelle gezahlt werden, darf höchstens 1,0 betragen.“
 
c)
Folgender Absatz 4 wird angefügt:
„(4) Bei der Zuweisung von Aufgaben und der Stellenbewirtschaftung ist sicherzustellen, dass sich für Beschäftigte keine tariflichen Ansprüche auf Eingruppierung ergeben, die nicht durch vorhandene Stellen abgedeckt werden können.“
2.
§ 50 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „oder Stelle“ gestrichen.
 
b)
In Absatz 5 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „oder Stelle“ gestrichen.
3.
§ 108 Satz 2 wird gestrichen.
4.
§ 109 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Staatsministerium der Finanzen und“ gestrichen.
 
b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen“ gestrichen.
 
 
bb)
In Satz 2 werden die Wörter „und des Staatsministeriums der Finanzen“ gestrichen.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2012 Nr. 17, S. 725
    Fsn-Nr.: 520-5:13A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2013