Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Vertretung des Freistaates Sachsen

Vom 11. Dezember 2002

  1. Aufgrund Ziffer III. Nr. 7 Buchst. a und b des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 11. Juli 2002 (SächsGVBl. S. 225) in der jeweils geltenden Fassung wird bekannt gegeben:
    Die Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor den Notaren und Grundbuchämtern ist im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen dem Leiter der Abteilung IV im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, Herrn Ministerialdirigenten Wolf Karl Reidner, sowie dem Geschäftsführer des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Herrn Joachim Hübner, übertragen. Sie sind befugt, die Vertretung anderen Bediensteten ihrer Geschäftsbereiche zu übertragen.
  2. Die vorstehende Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen vom 13. Juli 1999 außer Kraft.

Dresden, den 11. Dezember 2002

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz