Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

Vom 26. Juli 2007

I.

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt vom 29. Januar 2007 S. 106 bekannt gegebenen und im Sonderdruck zum Verkehrsblatt (B 2207) veröffentlichten 1 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) – RSE – finden im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn vom 25. September 2002 (SächsABl. S. 1094) außer Kraft.

Dresden, den 26. Juli 2007

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Staatssekretär
In Vertretung
Meyer
Ministerialdirigentin