Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung der Hinterlegungsordnung

Vom 5. Februar 2004

I.

Die Ziffer VI Nr. 33 Buchst. c der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Ausführung der Hinterlegungsordnung (VwV AusfHinterlO ) vom 22. November 2001 (SächsJMBl. S. 159) wird wie folgt gefasst:
„Verfallene Wertpapiere zeigt die Hinterlegungsstelle dem Staatsministerium der Justiz an und gibt sie unmittelbar an die Staatsschuldenverwaltung des Staatsministeriums der Finanzen ab. Diese bestimmt über die Art der Verwertung.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Februar 2004

Der Staatsminister der Justiz
Dr. Thomas de Maizire