Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Vom 14. September 2001

Der Sächsische Landtag hat am14. September 2001 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

§ 21 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SäKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1996 (SächsGVBl. S. 386), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 513, 515, 2001 S. 97) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. September 2001

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
Dr. Hans Geisler