Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung

Vom 28. November 1995

Aufgrund von § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:

Artikel 1

In § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung (LuftZustVO) vom 7. Februar 1995 (SächsGVBl. S. 99) wird nach Nummer 16 folgende Nummer 16a eingefügt:
„16a den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs gemäß § 29d LuftVG;“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

Dresden, den 28. November 1995

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer