Gesetz
zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz

Vom 23. Juni 1994

Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 1994 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Vertrag

1Dem am 4. Mai 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Schlußbestimmung

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.1

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.2

Dresden, den 23. Juni 1994

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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