Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zum Haushaltsgesetz 2001/2002, Haushaltsbegleitgesetz 2001 und 2002 und zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich in den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen

Vom 19. Januar 2001

Nachstehend aufgeführte Gesetze werden wie folgt berichtigt:

1.
Dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 (Haushaltsgesetz 2001/2002) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2001 und 2002 vom 15. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 502) wird nach der Überschrift folgende Zeile eingefügt:
„Der Sächsische Landtag hat am 15. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“
2.
Dem Gesetz über die Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2001 und 2002) und zur Änderung der Vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen vom 14. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 513) wird nach der Überschrift folgende Zeile eingefügt:
„Der Sächsische Landtag hat am 13. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“
3.
Dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen vom 12. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 521) wird nach der Überschrift folgende Zeile eingefügt:
„Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“

Dresden, den 19. Januar 2001

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Schweisfurth
Abteilungsleiter

Änderungsvorschriften