Gesetz
zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung
zur Einführung der Öffentlichkeit der Sitzungen der Stadtbezirksbeiräte

Vom 28. Juni 2001

Der Sächsische Landtag hat am 17. Mai 2001 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), geändert durch § 73 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482), wird wie folgt geändert:

An § 71 Abs. 3 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:
„Durch Satzung kann die Öffentlichkeit der Sitzungen vorgesehen werden; § 37 gilt entsprechend.“

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 28. Juni 2001

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Änderungsvorschriften