Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Neuregelung der Organisation des Sozialen Dienstes der Justiz und der Führungsaufsichtsstellen
Vom 3. Dezember 2025
I.
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Organisation des Sozialen Dienstes der Justiz und die Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht
(VwV Sozialer Dienst/FA)
II.
Außerkrafttreten
Die VwV Sozialer Dienst/FA vom 11. Juli 2014 (SächsJMBl. S. 71), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), tritt am Tag nach der Veröffentlichung außer Kraft.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 3. Dezember 2025
Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert