Gesetz
zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages
über die gemeinsame Berufsvertretung
der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Vom 23. Juni 2021

Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 2021 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 28. April 2021 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 23. Juni 2021

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

Änderungsvorschriften