Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes sowie weiterer Entschädigungsleistungen und Abzugsbeträge nach dem Abgeordnetengesetz

Vom 1. Februar 2018

Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale (§ 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 [SächsGVBl. S. 326], das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 29. April 2015 [SächsGVBl. S. 349] geändert worden ist) beträgt ab 1. April 2018 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 3 223,38 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages

monatliche Kostenpauschale
Gliederung Entfernung Betrag
a) bis 50 km 3 742,61 Euro
b) über 50 bis 100 km 3 978,06 Euro
c) über 100 km 4 214,55 Euro.

Die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes) sowie der Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit (§ 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) betragen ab 1. April 2018 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 51,41 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages

Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale
Gliederung Entfernung Betrag
a) bis 50 km 66,84 Euro
b) über 50 bis 100 km 82,25 Euro
c) über 100 km 97,68 Euro.

Der monatliche Abzugsbetrag für einen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Dienstwagen (§ 6 Absatz 2 Satz 13 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2018 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 282,75 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages

monatliche Abzugsbetrag
Gliederung Entfernung Betrag
a) bis 50 km 375,30 Euro
b) über 50 bis 100 km 704,31 Euro
c) über 100 km 837,97 Euro.

Die steuerfreie monatliche Amtsaufwandsentschädigung (§ 6 Absatz 6 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2018 für

monatliche Amtsaufwandsentschädigung
Funktionsinhaber Betrag
den Präsidenten 473,13 Euro
stellvertretende Präsidenten 236,56 Euro
Fraktionsvorsitzende 315,43 Euro
Vorsitzende von Ausschüssen und
Enquête-Kommissionen
341,71 Euro.

Dresden, den 1. Februar 2018

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Änderungsvorschriften