Anordnung
des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien
Vom 17. November 1998
I.
Vertretung des Ministerpräsidenten
Stellvertretender Ministerpräsident ist der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie. Bei dessen Verhinderung wird die Stellvertretung des Ministerpräsidenten in folgender Reihenfolge wahrgenommen:
- Staatsminister der Justiz (SMJus)
- Staatsminister der Finanzen (SMF)
- Staatsminister für Kultus (SMK)
- Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
- Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
- Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
- Staatsministerin für Gleichstellung von Frau und Mann in der Sächsischen Staatskanzlei (SMGL)
- Staatsminister des Innern (SMI)
- Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Sächsischen Staatskanzlei (SMBuE und CdS)
II.
Vertretung der Regierungsmitglieder
Die Regierungsmitglieder vertreten sich als Mitglieder der Staatsregierung wie folgt:
Staatsminister | Vertreter |
---|---|
Staatsminister | Vertreter |
SMI | SMJus |
SMJus | SMI |
SMF | SMWA |
SMWA | SMF |
SMK | SMWK |
SMWK | SMK |
SMS | SMGL |
SMUL | SMI |
SMGL | SMS |
SMBuE | SMK |
Ist auch der Vertreter verhindert, bestimmt sich die Vertretung in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge, ausgehend von dem zu vertretenden Mitglied der Staatsregierung:
SMS; SMJus; SMF; SMK; SMWK; SMWA; SMUL; SMGL; SMI; SMBuE und CdS.
III.
Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches
Die Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches erfolgt durch den als Amtschef bestellten, beamteten Staatssekretär. In Angelegenheiten der Staatskanzlei wird der Ministerpräsident durch den Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei vertreten, in Angelegenheiten der Medienpolitik durch den Staatssekretär für Medienfragen.
In Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches wird die Staatsministerin für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann in der Sächsischen Staatskanzlei vom Staatsminister für Bundes und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei vertreten .
IV.
Schlußbestimmung
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 10. November 1998 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 20. Dezember 1996 (SächsABl. S. 144) aufgehoben.
Dresden, den 17. November 1998
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf