Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
über die Zuständigkeiten bei Anwendung der VwV Vorschlagswesen
(VwV Zuständigkeiten Vorschlagswesen)

Vom 25. Juni 2013

I.

1.
Für den Bereich der Steuerverwaltung ist zuständige Stelle im Sinne der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung für das Vorschlagswesen in der Sächsischen Verwaltung ( VwV Vorschlagswesen) vom 6. Oktober 2011 (SächsABl. S. 1435), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1642), das allgemeine Organisationsreferat des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Zum Bereich der Steuerverwaltung im Sinne des Satzes 1 gehören die Finanzämter und die Abteilung Steuern des Landesamtes für Steuern und Finanzen.
2.
Für den übrigen Geschäftsbereich einschließlich des Staatsministeriums der Finanzen ist zuständige Stelle im Sinne der VwV Vorschlagswesen das allgemeine Organisationsreferat des Staatsministeriums der Finanzen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 25. Juni 2013

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Hansjörg König
Staatssekretär

Änderungsvorschriften