Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung
für die Mitglieder des Sächsischen Landtages
nach § 5 SächsAbgG

Vom 19. Juli 2012

Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2012 5 079,65 EUR.

Dresden, den 19. Juli 2012

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler