Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen

Vom 4. Mai 2012

Aufgrund von § 62 Abs. 1 und 3 Nr. 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 144) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen – SOMIA) vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365) wird wie folgt geändert:

1.
§ 38 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Prüfungsnote für die schriftliche Prüfung setzt sich zusammen aus der Bewertung des schriftlichen Teils und der Bewertung des praktischen Teils.“
 
b)
Folgender Satz wird angefügt:
„Dabei kommt dem schriftlichen Teil ein höheres Gewicht zu.“
2.
In § 49 wird die Angabe „§ 38 Abs. 1 Satz 3 bis 4“ durch die Angabe „§ 38 Abs. 1 Satz 3 bis 5“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 4. Mai 2012

Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth

Änderungsvorschriften