Verordnung

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen

Vom 1. März 2011

Aufgrund von § 27 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 438, 439) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet:

Artikel 1
Aufhebung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen (PolBGVO) vom 8. April 1997 (SächsGVBl. S. 388), zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 12. Dezember 2001 (SächsGVBl. 2002 S. 3, 4), wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 1. März 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig