Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vom 21. Oktober 2010

Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 594, 2010 S. 81) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.

Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2011 der Stundensatz nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO

80 EUR.

Dresden, den 21. Oktober 2010

Sächsisches Staatsministerium des Innern
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Ministerialdirigent