Berichtigung
der Sächsischen Dienstleistungsrichtlinienverordnung

Vom 16. Februar 2010

Artikel 1 Nr. 8 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen (Sächsische Dienstleistungsrichtlinienverordnung – SächsDRVO) vom 8. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 594) wird wie folgt berichtigt:

In Satz 5 wird die Angabe „§ 18 Abs. 1 Satz 2“ durch die Angabe „§ 18 Abs. 1 Satz 3“ ersetzt.

Dresden, den 16. Februar 2010

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Wagner
Abteilungsleiter

Änderungsvorschriften