Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2007–2013

Vom 30. Oktober 2008

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in folgenden Punkten geändert:

1. Teil I

  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen auf Grund des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. der EU L 214 S. 3),
  • Aktualisierung der Bezeichnungen des sächsischen Teils des Fördergebiets auf Grund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz – SächsKrGebNG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102)

2. Teil II

  • Aktualisierung auf Grund des Inkrafttretens der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung,
  • Anpassungen der Aktivitäten

3. Teil III und Teil IV

  • Aktualisierung auf Grund von Änderungen zum Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für tschechische Kooperationspartner

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist in der aktualisierten Fassung im Internet unter www.zieI3-ciI3.eu in der Rubrik „fördergrundlagen” veröffentlicht.

Dresden, den 30. Oktober 2008

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Brauckmann
Referatsleiter