Berichtigung
der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen
(Richtlinie ESF-Mikrodarlehen)

Vom 29. September 2008

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums fürWirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch die Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 11. Juni 2008 (SächsABl. S. 887) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 5 wird bei Zinssatz das Wort „Referenzzinssatz“ durch das Wort „Basissatz¹“ ersetzt.

Es wird folgender Fußnotentext eingefügt:

„1
Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinssätze (ABl. C 14 vom 19. Januar 2008, S. 6).“

Dresden, den 29. September 2008

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Wiemer
Abteilungsleiterin