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Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Kontrolle der Gründung
  § 3 Eintragung
  § 4 Zulassung investierender Mitglieder
Abschnitt 2
 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung
  § 5 Bekanntmachung
  § 6 Verschmelzungsprüfer
  § 7 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
  § 8 Ausschlagung durch einzelne Mitglieder
  § 9 Gläubigerschutz bei Verschmelzung
Abschnitt 3
 Sitz und Sitzverlegung
  § 10 Auseinanderfallen von Sitzstaat und Hauptverwaltung
  § 11 Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung
Abschnitt 4
 Aufbau der Europäischen Genossenschaft
Unterabschnitt 1
 Dualistisches System
  § 12 Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans
  § 13 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
  § 14 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
  § 15 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
  § 16 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
Unterabschnitt 2
 Monistisches System
  § 17 Anmeldung und Eintragung
  § 18 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
  § 19 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats
  § 20 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
  § 21 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
  § 22 Geschäftsführende Direktoren
  § 23 Vertretung
  § 24 (weggefallen)
  § 25 Angaben auf Geschäftsbriefen
  § 26 Anmeldung von Änderungen
  § 27 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
Unterabschnitt 3
 Generalversammlung
  § 28 Einberufung durch Prüfungsverband
  § 29 Mehrstimmrechte
  § 30 Stimmrechte investierender Mitglieder
  § 31 Sektor- und Sektionsversammlungen
Abschnitt 5
 Jahresabschluss und Lagebericht
  § 32 Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts
  § 33 Offenlegung
  § 34 Prüfung
Abschnitt 6
 Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 35 Zuständigkeiten
  § 36 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
 Schlussbestimmungen
  § 37 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
  § 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
  § 39 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz