Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Pflanzkartoffelverordnung

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Anerkennung von Pflanzgut
  § 3 Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Generationenfolge
  § 4 Anerkennungsstelle
  § 5 Antrag
  § 6 Anforderungen an die Vermehrungsfläche und den Vermehrungsbetrieb
  § 7
  § 8 Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
  § 9 Feldbestandsprüfung
  § 10 Mängel des Feldbestandes
  § 11 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung
  § 12 Wiederholungsbesichtigung
  § 13 Beschaffenheitsprüfung
  § 14 Probenahme für die Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit
  § 15 Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit
  § 16 Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit
  § 17 Probenahme für die Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel
  § 18 Prüfung auf weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel
  § 19 Bescheid
  § 20 Nachprüfung
  § 21 Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau
  § 22 Rücknahme der Anerkennung
Abschnitt 2a
 Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten
  § 22a Genehmigung durch das Bundessortenamt
Abschnitt 3
 Verpackung, Kennzeichnung und Verschließung
  § 23 Verpackung
  § 24 Etikett
  § 24a Pflanzenpass
  § 25 Einleger
  § 26 Angabe einer chemischen Behandlung
  § 27 Angaben in besonderen Fällen
  § 28 Verschließung
  § 29 Wiederverschließung
  § 30 Kleinpackungen
  § 31 Abgabe in kleinen Mengen
  § 32 Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in besonderen Fällen
Abschnitt 4
 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
  § 33
Abschnitt 5
 Schlussvorschriften
  § 33a Übergangsvorschrift
  § 34
  Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 1)
Anforderungen an den Feldbestand
  Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 2, § 15 Absatz 2, § 29 Absatz 2 Satz 2)
Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
  Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 20 Abs. 3)
Größe der Partien und Proben
  Anlage 4 (zu § 24 Absatz 2, § 24a, § 25 Satz 1 und § 32 Absatz 1a)
Angaben auf dem Etikett
  Anlage 5 (zu § 33)
Größensortierung