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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

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Erster Abschnitt
 Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
  § 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
  § 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
  § 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
Zweiter Abschnitt
 Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
  § 4 Finanzkraftausgleich
  § 5 Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
  § 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
  § 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
  § 8 Steuereinnahmen der Gemeinden
  § 9 Einwohnerzahl
  § 10 Bemessung der Zu- und Abschläge
Dritter Abschnitt
 Bundesergänzungszuweisungen
  § 11 Bundesergänzungszuweisungen
Vierter Abschnitt
 Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
  § 12 Feststellung der Umsatzsteueranteile
  § 12a Abweichende Bestimmungen für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023
  § 13 Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
  § 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
  § 15 Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
  § 16 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
  § 17 Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
  § 18 Berichts- und Auskunftspflichten
  § 19 Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020