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Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
Kapitel 2
 GLÖZ-Standards
Abschnitt 1
 Erhaltung von Dauergrünland
  § 2 Fälle, in denen keine Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes erforderlich ist
  § 3 Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
  § 4 Anlage von Ersatzflächen bei genehmigter Umwandlung
  § 5 Frist für die Anlage von Ersatzflächen
  § 6 Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
  § 7 Rückumwandlung bei einer Umwandlung entgegen § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
  § 8 Nichtanwendbarkeit von § 6 des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes in bestimmten Fällen
  § 9 Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland nach § 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
  § 10 Umwandlung von Dauergrünland nach § 7 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
Abschnitt 2
 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
  § 11 Gebietskulisse
  § 12 Anbau von Paludikulturen
  § 13 Überprüfung der Genehmigung der erstmaligen oder vertieften Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen
Abschnitt 3
 Weitere GLÖZ-Standards
  § 14 Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
  § 15 Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
  § 16 Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
  § 17 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten
  § 18 Fruchtwechsel auf Ackerland
Abschnitt 4
 Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen an Ackerland
  § 19 Anpassung des Mindestanteils von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen an Ackerland nach § 11 Absatz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
  § 20 Anrechnung von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen
  § 21 Anforderungen an nichtproduktive Flächen
  § 22 Ausnahmen für bestimmte Begünstigte
  § 23 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Abschnitt 5
 Umweltsensibles Dauergrünland
  § 24 Anzeigepflicht für Maßnahmen zur Grasnarbenerneuerung bei umweltsensiblem Dauergrünland
  § 25 Fälle, in denen eine Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 12 Absatz 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes nicht erforderlich ist
  § 26 Antrag nach § 12 Absatz 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
  § 27 Geltungsdauer der Aufhebung nach § 12 Absatz 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
  § 28 Rückumwandlung von umweltsensiblen Dauergrünlandflächen
Kapitel 3
 Kontrollen und Sanktionen
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 29 Anzuwendende Vorschriften und Zuständigkeiten
Abschnitt 2
 Kontrollen
  § 30 Systematische Vor-Ort-Kontrollen
  § 31 Mindestkontrollsatz
  § 32 Auswahl der Kontrollstichprobe
  § 33 Verwaltungskontrollen
  § 34 Anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen
  § 35 Kontrollbericht
Abschnitt 3
 Sanktionen
  § 36 Sanktionierung bei Übertragung
  § 37 Ausnahmen von Verwaltungssanktionen
  § 38 Frühwarnsystem bei geringfügigen Verstößen
  § 39 Abweichungen vom Regelsatz für Verwaltungssanktionen
Kapitel 4
 Schlussbestimmungen
  § 40 Inkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 11)
Klassenzeichen für Bodenarten für Feuchtgebiete und Moore
  Anlage 2 (zu § 11)
Bodentypen und Legendeneinheiten nach aktueller deutscher Bodensystematik und daran angelehnten Kartenwerken
  Anlage 3 (zu § 16)
Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser
  Anlage 4 (zu § 16)
Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind
  Anlage 5 (zu § 17)
Frühe Sommerkulturen
  Anlage 6 (zu § 17)
Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden