| | § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung |
| | § 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung |
| | § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz |
| | § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung |
| | § 5 Mitteilungen an das Jugendamt |