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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen vom 24. November 2005 (SächsJMBl. S. 122)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen

Vom 24. November 2005

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz für Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen (VwV Geschäftsprüfungen ) vom 21. Dezember 2001 (SächsJMBl. 2002 S. 14) wird wie folgt geändert:

  1. In Abschnitt A Ziffer I Satz 1 werden die Wörter „, ausgenommen beim Sächsischen Finanzgericht,“ gestrichen.
  2. In Abschnitt A Ziffer II Nr. 1 Satz 4 wird das Wort „auch“ gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Dresden, den 24. November 2005

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2005 Nr. 11, S. 122

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2006