Gesetz
zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Vom 6. April 2017
Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz
zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
1Dem am 21. März 2016 unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 6. April 2017
In Vertretung
Erste Vizepräsidentin
Andrea Dombois
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange