Gesetz
zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Vom 6. April 2017

Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz
zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

1Dem am 21. März 2016 unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 6. April 2017

In Vertretung
Erste Vizepräsidentin
Andrea Dombois

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange

Änderungsvorschriften